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Wie Sie Ihr Portfolio um die Schnarchtherapie erweitern

Unterkieferprotrusionsschienen als Kassenleistung

Was bis zum Jahr 2022 als reine Privatleistung von Patient*innen in Anspruch genommen werden konnte, kann seit 2 Jahren unter bestimmten Voraussetzungen auch als Kassenleistung abgerechnet werden – Schnarcherschienen. Damit eröffnet sich für Zahnarztpraxen ein Markt, der mehr als nur interessant ist – denn Millionen Deutsche schnarchen nachts und belasten sich und ihr Umfeld damit. Mit steigendem Alter wird das Risiko des Schnarchens größer, jeder zweite Mann und jede dritte Frau über 50 Jahre sind betroffen. Schuld am Schnarchen sind meist zu enge Atemwege, die durch das schlafbedingte Erschlaffen des Zungenmuskels verursacht werden. Neben der damit einhergehenden Lärmbelästigung der Partnerin/des Partners kann das auch Gesundheitsrisiken, wie obstruktive Schlafapnoe, mit sich bringen. Diese wiederholten Atemaussetzer, die die Sauerstoffzufuhr für mindestens 10 Sekunden unterbrechen, sind besorgniserregend und bedürfen dringend einer Behandlung. Eine Möglichkeit sind Unterkieferprotrusionsschienen (UKPS) – auch Schnarcherschienen genannt, die es auf Rezept geben kann.

Voraussetzungen für eine Schnarchtherapie

Damit Sie als Zahnärztin/Zahnarzt eine solcher Schnarcherschiene bei gesetzlich versicherten Patienten eingliedern und abrechnen können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Sie muss auf Veranlassung eines Vertragsarztes mit der Zusatzbezeichnung „Schlafmedizin“ verschrieben werden

  2. Die Überweisung zur Mitbehandlung darf erst erfolgen, wenn eine behandlungsbedürftige obstruktive Schlafapnoe festgestellt UND eine erfolglose Behandlung mittels Überdrucktherapie bereits durchgeführt wurde

  3. Die UKPS muss zweiteilig und bimaxillär verankert sein, individuell reproduzierbar adjustiert werden können, nachjustierbar in Millimeterschritten sein und die Einstellung des Protrusionsgrades muss ausgehend von regelhaft mindestens 50% der maximal aktiven Unterkieferprotrusion möglich sein

Die Dentallabore der Hothorn Dentalgroup bieten Ihnen eine breite Palette an Schnarchtherapiegeräten an, die allesamt die unter 3. genannten Voraussetzungen erfüllen.

Ansprache von „Schnarchern“ in der Zahnarztpraxis

Der übliche Weg von schnarchgeplagten Menschen führt zum Hausarzt oder direkt zum Schlafmediziner. Der Zahnarzt kommt als Problemlöser gegen das Schnarchen i.d.R. erst auf den zweiten Blick ins Spiel. Daher bieten wir Ihnen, z.B. zum Aufstellen im Wartezimmer oder an der Rezeption, hochwertige Flyer mit Basisinformationen zur Schnarchtherapie in Ihrer Praxis. Für mehr Aufmerksamkeit liefern wir Ihnen gerne auch Poster im Format DIN A2 mit der knackigen Botschaft, dass Sie Rezepte gegen das Schnarchen haben. Wenn Sie z.B. zu Beratungszwecken gerne auf ein gedrucktes Modell inkl. einer in unserem Hause hergestellten Unterkieferprotrusionsschiene zurückgreifen möchten, sprechen Sie uns gerne an. Bei Bedarf gibt es zur Beratung auch eine handliche Beratungsunterlage im DIN A4 Format mit allen Informationen im Überblick dazu.

Sollten Sie darüber hinaus Wünsche haben, um Ihr Portfolio mit der Schnarchtherapie zu erweitern, sprechen Sie gerne mit uns.

Ihr Dr. Thomas Bernstein

Sie haben Fragen zu unseren Leistungen oder wünschen ein individuelles Angebot?

Rufen Sie uns dazu unter +49 6341 54448 an oder schreiben Sie eine Mail an: info@dental-schwindt.de